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Wer „Bio" und „Öko" kauft, kann sich darauf verlassen, dass er Produkte aus ökologischen Landbau erworben
hat. Das gilt in Deutschland und in der gesamten Europäischen Union.

Denn seit dem 1.Januar 1993 bildet die „Verordnung (EWG) Nr. 2092 /91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel für pflanzliche Produkte" die rechtliche Grundlage für den Schutz der Warenzeichen „Bio" und „Öko". Sie legt die Mindestanforderungen für ökologisch erzeugte pflanzliche Nahrungsmittel fest. Seit dem 24. August 2000 gilt die Öko-Verordnung auch für alle tierischen Erzeugnisse. Das ist die gesetzliche Seite.

Ist das alles ? Nein !

Bio-Garantien auf höherem Niveau geben darüber hinaus die Anbauverbände, z.B. Bioland oder Demeter, in denen viele Bio Bauern zusammengeschlossen sind.

Die Anforderungen der Verbände an den ökologischen Landbau sind zum Teil wesentlich strenger.
Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, geschlossene Nährstoffkreisläufe, vielfältige Fruchtfolgen, tiergerechte Haltung, die Ablehnung der Gentechnik in der Lebensmittelerzeugung und der vorbeugende Gesundheitsschutz von Pflanzen und Tieren sind neben dem Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel die wichtigsten Grundsätze für die Verbände.

bioland_logo

demeter_logo

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